Beitragsordnung
Beitragsordnung des Tourismusverbands
1 . Beiträge der Gemeinden
Der jeweilige Beitrag einer Gemeinde setzt sich zusammen aus einem von der Einwohnerzahl abhängigen Grundbeitrag sowie einem von der Bettenzahl in Beherbergungsbetrieben abhängigen Zusatzbeitrag.
a) Grundbeitrag:
Gemeinden bis 3 000 Einwohner 100.--€
bis 6 000 Einwohner 200.--€
bis 10 000 Einwohner 300.--€
über 10 000 Einwohner 400.--€
b) Zusatzbeitrag:
Je Gästebett 5.--€
2. Beitrag der Landkreise
Die Landkreise leisten jeweils einen jährlichen Mindestbeitrag
in Höhe von 400.--€
3. Beiträge sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts
(Körperschaften, Anstalten, Stiftungen)
Jährlicher Mindestbeitrag je Mitglied 150.--€
4. Beiträge von nichtwirtschaftlichen Vereinen/Verbänden
Jährlicher Mindestbeitrag je Verein/Verband 50.--€
In Frage kommen hier insbesondere Vereine/Verbände, die den Verbandszweck fördern
5. Beiträge von wirtschaftlich geführten Unternehmen
Die Festsetzung der jährlichen Beiträge von wirtschaftlich geführten Unternehmen erfolgt nach 4 Kategorien:
a) Beherbergungsbetriebe
bis 8 Betten 25.--€ (Kategorie I)
9 bis 20 Betten 50.--€ (Kategorie II)
21 bis 50 Betten 100.--€ (Kategorie III)
über 50 Betten 150.--€ (Kategorie IV)
b) Gewerbliche Unternehmen ohne Bettenkapazität, aber mit touristischem Bezug entsprechend deren touristischer Bedeutung.
Die Einstufung wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Jährlicher Mindestbeitrag 25.--€
6. Beiträge von natürlichen Personen (Privatpersonen)
Jährlicher Mindestbeitrag je Mitglied 15.--€
Die Zahlung eines höheren Vereinsbeitrages ist möglich.
7. Beitragserhebung:
Die Beiträge und die Grundlagen für Ihre Erhebung sind spätestens alle drei Jahre zu überprüfen.
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren und jeweils im Januar für das betreffende Kalenderjahr erhoben.